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Thiago, der angekündigte Tod eines misshandelten Kindes
Dieses Jahr wäre Thiago sieben geworden. Doch der Knabe ist tot, verstorben am 2. April 1997 im Kinderspital Zürich. Gegen seine Pflegemutter, die 35jährige Anna Hauser*, wird eine Strafuntersuchung wegen Körperverletzung, versuchter Tötung und anderer Tatbestände geführt; gegen seinen Vormund, den verantwortlichen Fürsorgesekretär in Niederhasli, den Hausarzt der Pflegefamilie und einen Dielsdorfer Bezirksanwalt wird - ein Novum in der Schweizer Justiz - wegen Körperverletzung durch Unterlassung ermittelt. 31. Juli 1996, Flughafen Kloten. Nach einem sechswöchigen Aufenthalt in São Paulo trifft Anna Hauser mit ihrem Ehemann, ihren beiden Töchtern und dem damals knapp vierjährigen Thiago in Zürich ein. Schon lange hat sich Anna, selber gebürtige Brasilianerin, die bei Schweizer Adoptiveltern aufwuchs, ein brasilianisches Adoptivkind gewünscht. Jetzt ist Thiago da, ein dunkelhaariger Lockenkopf. Neugierig blickt er in die fremde Welt. Jacqueline, die ihre Schwester Anna sehr gut kennt, spürt sofort, dass da etwas nicht stimmt: «Anna war so gestresst und geladen auf den kleinen Thiago, dass ich mich fragte: Was geht hier vor?» Jacqueline hat engen Kontakt zur Familie Hauser und ist die Patin der beiden Töchter. Bald stellt sie fest, dass Thiago behandelt wird wie «ein Stück Dreck». Keine liebevolle Geste, kein freundliches Wort, aber viele Beschimpfungen. Als Thiago einmal auf den Schoss seiner Pflegemutter habe klettern wollen, habe sie ihn angeschrien: «Verreis, du Arschloch.» Jacqueline sagt: Ob in den eigenen vier Wänden oder auf offener Strasse, stets sei Anna gereizt gewesen. Bei einem Besuch realisiert Jacqueline, dass der Knabe stundenlang mit gesenktem Kopf, die Hände reglos auf seinen Oberschenkeln, dasitzen muss. Bei der kleinsten Bewegung heisst es: «Stillsitzen, du Sauhund.» Habe sich jemand für Thiago gewehrt, sei Anna nur noch zorniger geworden. Am schlimmsten sei es gewesen, wenn sich jemand lobend über den «herzigen Buben» geäussert habe. Er müsse gar nicht meinen, er sei der Schönste und der Grösste, habe Anna dann gesagt, wenn er nicht sofort spure, könne er postwendend nach Brasilien zurück. Jacqueline ist ratlos. Was soll sie bloss tun? Eines Tages sieht Jacqueline mit an, wie ihre Schwester den Knaben durchs Treppenhaus wirft, ihn nochmals packt und erneut auf den Steinboden schleudert. Thiago blutet aus der Nase. Er weint; später wird er verstummen. Bei weiteren Begegnungen ist das Gesicht des Knaben übersät mit blauen Flecken, seine Lippen sind geplatzt, einmal ist ein Ohr stark geschwollen. Seine Hände stecken immer wieder in dicken Verbänden: Verbrennungen, lautet die spätere ärztliche Diagnose. Thiago, den eine Nachbarin von Familie Hauser gegenüber einem Lokalreporter einmal als «vom Teufel besessen» bezeichnen wird, wirkt auf Jacqueline zusehends verstörter und apathischer: «Aus dem temperamentvollen Jungen war ein Häufchen Elend geworden.» Jacqueline weiss nicht mehr ein noch aus. Sie steckt in einem Loyalitätskonflikt. Schliesslich ist sie mit ihrer Schwester aufgewachsen, hat die Jüngere in gemeinsamen Kindertagen beschützt. Andererseits ist das, was Anna Thiago antut, unverzeihlich. Da Jacqueline nach wie vor dasVertrauen ihrer Schwester geniesst, bekommt sie in täglichen Telefongesprächen zu hören, wie Thiago misshandelt - oder wie sich später ein Bezirksanwalt ausdrücken wird - «gefoltert» wird. Inzwischen hat Jacqueline ihre Kollegin Christine über die Situation aufgeklärt. Christine nimmt derart Anteil, dass sie durch die psychische Belastung beinahe arbeitsunfähig wird. Sie alarmiert den zuständigen Fürsorgesekretär, sie telefoniert mit dem für Thiago verantwortlichen Amtsvormund. Sie nimmt Kontakt mit der Kinderschutzgruppe des Zürcher Kinderspitals auf. Auch Jacqueline versucht es, zunächst anonym, bald dann unter richtigem Namen. Im September, keine zwei Monate nach Thiagos Ankunft in der Schweiz, sind die Behörden informiert. Dutzende von Telefonaten beider Frauen folgen. Ergebnislos. Die Behörden fragen Christine vorwurfsvoll, warum sie sich eigentlich derart einsetze, schliesslich sei sie ja nicht verwandt mit Thiago. Ob sie sich eigentlich interessant machen wolle. Statt etwas zu unternehmen, erkundigt sich ein Behördenmitglied bei Jacquelines Eltern über ihre finanzielle und berufliche Situation. Eine Amtsstelle verweist die Frauen an die andere. Kein Amt will zuständig sein. Der Fall wird bagatellisiert. Man könne nicht wegen jeder Ohrfeige ausrücken, wird Christine beschieden. Sie male schwarz, heisst es, als sie ihre Angst äussert, dass der Knabe eines Tages noch umgebracht werde. Christine macht Gesprächsnotizen. Thiagos Amtsvormund, schreibt sie, habe sich zwei Wochen nach der «erstmaligen Schilderung empfindlichster Misshandlungen» nicht einmal mehr an den Namen des Kindes erinnert. Jacqueline erfährt von ihrer Schwester per Telefon täglich von neuen Misshandlungen Thiagos. Sie ist davon überzeugt, dass ihr keiner glauben wird. Deshalb zeichnet sie ein Telefongespräch mit Anna auf Tonband auf: «Thiago musste wieder im ovalen Malerkessel schlafen. ( ) So muss er lernen, wer der Chef ist. ( ) muss er den ganzen Tag stehen, darf nicht sitzen oder spielen. ( ) Um mich ganz fertig zu machen, schiss er dann in die Hosen. Dann nehme ich jeweils die Scheisse und drücke sie ihm fest in die Nasenlöcher. Erst etwa eine halbe Stunde danach dusche ich ihn kalt ab. ( ) Nur der Kessel hilft. Pro Nacht kann er dann nur drei bis vier Stunden schlafen. Den Rest der Nacht wimmert oder brüelet er. Die Schmerzgrenze tritt bei ihm erst nach etwa acht Tagen ein.» Jacqueline will dieses schwerwiegende Beweisstück unter keinen Umständen aus der Hand geben. Da sie befürchtet, die Kassette könnte verschwinden, schlägt sie den Verantwortlichen der Vormundschaftsbehörde wiederholt vor, das Band in ihrer Wohnung abzuhören. Keiner nimmt sichdie Mühe, ihr einen Besuch abzustatten. Im Verlaufe des Oktobers wachsen Jacquelines und Christines Angst um Thiago. Als sie ihn einmal sehen, ist er «völlig zerschlagen». Die beiden Frauen flehen den Fürsorgesekretär an, Thiago endlich einmal ärztlich untersuchen zu lassen. Der Termin beim langjährigen Hausarzt der Familie Hauser kommt Anfang November zustande. Laut Aussagen des Mediziners wird «nichts Beunruhigendes» festgestellt. Die verbrannten Hände von Thiago, sagt der Arzt heute, seien bereits am Abheilen gewesen. Auch alle anderen Blessuren, über die er keine Auskunft geben will, seien nicht der Rede wert gewesen. Kein Grund also, den im Dorf ohnehin nur vage geäusserten Misshandlungsvorwürfen an die Adresse der bisher unbescholtenen Frau Hauser weiter nachzugehen. Der Arzt rät der Familie Hauser aber dennoch, sich beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) in Bülach beraten zu lassen. Der ärztliche Bericht mit seinem günstigen Befund hat eine fatale Wirkung. In der Folge berufen sich alle in den Fall Thiago involvierten Behördenvertreter immer wieder darauf. Er wirkt wie ein Freipass, sie von weiteren Hilfsmassnahmen zu entbinden. Christine wird von der Vormundschaftsbehörde mitgeteilt, sie sehe keine Veranlassung für weitere Schritte, man habe alles im Griff. Die Behörden informieren Anna Hauser über die Vorwürfe ihrer Schwester Jacqueline. Anna bricht den Kontakt zu ihr ab; Jacqueline verliert Thiago aus den Augen. Ihre Angst bleibt. Anfang Dezember 1996 erstattet Annas und Jacquelines Vater Strafanzeige gegen seine eigene Tochter und deren Mann «wegen schwerer Kindsmisshandlung». Zudem stellt er den Antrag, dass der Familie Hauser das Recht, Pflegekinder zu betreuen, entzogen wird. Und er liefert den Behörden Auszüge des Transkripts des aufgezeichneten Telefongesprächs zwischen seinen beiden Töchtern mit. Jetzt liegen die Vorwürfe also schwarz auf weiss auf dem Tisch. Endlich wird die Bezirksanwaltschaft Dielsdorf eingeschaltet und mit den belastenden Dokumenten ausgestattet. Im Begleitbrief heisst es unmissverständlich: «Nach diesen Briefen (des Vaters, die Red.) kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Verhalten gegenüber dem Kind auch strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt sind. Die Beurteilung darüber obliegt Ihrer Behörde.» Diese Behörde, namentlich der mit dem Fall betraute Bezirksanwalt, leitet keine Strafuntersuchung ein. Er beauftragt zwar den Amtsvormund Thiagos damit, einen Bericht über seinen Schützling zu erstellen, lässt aber zu, dass dieser Bericht erst Monate später, als der Knabe bereits tot ist, auf seinem Pult landet. Schliesslich sei das beruhigende Arztzeugnis vorgelegen, rechtfertigt sich der Bezirksanwalt heute. Die Tonbandabschrift habe er unter «Anschwärzen unter zerstrittenen Familienmitgliedern» abgebucht. Solche Geschichten kenne man hinlänglich, und seit er einmal einen Familienvater zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs seiner Töchter beschuldigt habe, habe er sich geschworen: «Das passiert mir nie wieder.» Thiago wird - nach Aussagen des später verantwortlichen Zürcher Bezirksanwalts Thomas Leins - «zusehends massiver misshandelt». Wo immer Jacqueline anruft, wird sie abgewimmelt. Bis es schliesslich zu spät ist. Am 2. April 1997 stirbt Thiago im Kinderspital Zürich, nachdem er einige Tage im Koma gelegen ist. Die behandelnden Ärzte sind nicht darüber informiert, dass der Knabe mehrmals innerhalb der spitalinternenKinderschutzgruppe als potentielles Misshandlungsopfer zu reden gab. Todesursache: Hirnentzündung. Ein Fall für die Akten. Thiago wird beerdigt. Als der Dielsdorfer Bezirksanwalt vom Tod des Knaben erfährt, erschrickt er. Auf seine Veranlassung hin wird Thiago exhumiert, nach Aussagen von Experten eine «absolute Seltenheit bei Kindern». Dann gibt er beim Zürcher Institut für Rechtsmedizin ein Gutachten in Auftrag, das klar belegt, dass der Knabe in seinen letzten Lebensmonaten so schweren Misshandlungen ausgesetzt war, dass er daran hätte sterben können. Gleichzeitig wird aber auch eine angeborene Veränderung der Hirnarterien diagnostiziert. Die Todesursache lässt sich nicht mehr eindeutig bestimmen. Ob Thiago an den Misshandlungen, an einer Gefässschwäche oder an einer Kombination von beidem starb, wird für immer ungeklärt bleiben. Bemerkenswert sei immerhin, sagt Thomas Leins, Leiter Kinderschutz der Bezirksanwaltschaften, dass Thiago am Tag vor seinem Zusammenbruch und dem Spitaleintritt «erwiesenermassen aufs gröbste gequält worden ist». Sechs Wochen später erfährt Jacqueline zufälligerweise von Thiagos Tod. Sie ist davon überzeugt, dass der Fall verschleppt wurde, und informiert einen Zürcher Bezirksanwalt. Thomas Leins nimmt sich der Geschichte an. Als er realisiert, dass sein Dielsdorfer Kollege «nicht so glücklich agiert», wie er sich diplomatisch ausdrückt, wird diesem der Fall entzogen und fortan in Zürich behandelt. Am 23. Juli kommen Anna Hauser und ihr Ehemann in Untersuchungshaft. Bei einer Hausdurchsuchung wurde Beweismaterial wie der Malerkessel gefunden. Erst verwickelt sich das Ehepaar in Widersprüche, schliesslich gesteht es die Misshandlungen Thiagos zum grössten Teil ein. Anna Hauser bleibt acht Monate im Gefängnis, ihr Mann wird nach sechs Wochen entlassen. Leins hält Anna Hauser, die in der Untersuchungshaft ihr drittes Kind geboren hat, für wiederholungsgefährdet. Am 18. November eröffnet Leins von Amtes wegen die Strafuntersuchung gegen den Fürsorgesekretär, den Amtsvormund, den Hausarzt und den Dielsdorfer Bezirksanwalt. Es hat lange gedauert, bis dem Behördenfall die nötige Tragweite beigemessen wurde. Die drei Behördenvertreter, beziehungsweise deren Vorgesetzte, und der Arzt lehnen nach wie vor jegliche Verantwortung ab. Der Schwarze Peter geht reihum. Der Fürsorgesekretär schriftlich: «Die Vorwürfe haben wir von Anfang an ernst genommen und entsprechend Fachleute eingesetzt.» Der Dielsdorfer Bezirksanwalt: «Da war der absolut beschwichtigende Arztbericht.» Der Hausarzt: «Es hinterlässt bei mir Rage, dass mich die Vormundschaftsbehörde total im Stich gelassen hat in Sachen Informationen; ich war derjenige, der am allerwenigsten wusste.» Der Vorgesetzte des Amtsvormunds: «Familie Hauser wurde vom KJPD therapeutisch begleitet.» Jacqueline versucht, mit dem «unfassbaren Geschehen» zurechtzukommen und wieder Tritt zu fassen. Nacht für Nacht wird sie von Alpträumen heimgesucht, tagtäglich leidet sie unter Angstzuständen, Schwindel und Herzrasen. Sie ist hin und her gerissen zwischen Schuldgefühlen gegenüber ihrer Schwester, der Sorge um deren Töchter, aber natürlich auch der Verachtung der Gewalt, die sie Thiago angetan hat. Dazu die Wut auf die Behörden, die ihrer Ansicht nach auch deshalb untätig geblieben seien, weil sie sie als dunkelhäutige, grossgewachsene Frau, die eine Invalidenrente beziehe und vor vielen Jahren wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand verurteilt worden sei, nie ernst genommen hätten. Gleichzeitig die beklemmende Vorstellung, dass ihre Schwester zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt werden könnte. Auch erinnert sie sich, dass Anna einmal gesagt hat, eher bringe sie sich um, als in den Knast zu gehen. Was, wenn Anna vor Antritt der Strafe ausrastet? Als Jacqueline kürzlich auf verschiedenen Amtsstellen ihrer Besorgnis Ausdruck gab, wurde sie beschwichtigt und abgewimmelt. * Name geändert Die Weltwoche, Nr. 18/1999 |
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